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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Angebot nur für
Industrie, Handel, Handwerk,
Selbständige, Freiberufler, Vereine oder Verbände, öffentliche
Einrichtungen oder ähnliche Institutionen bestimmt ist.
Der Besteller bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die Bestellung
ausschließlich zur Befriedigung des gewerblichen Bedarfs erfolgt.
- Verpackungseinheiten
Die Lieferung erfolgt ausschließlich in den angegebenen Verpackungseinheiten,
abweichende Mengen (Einzelstücke) können nicht geliefert werden.
- Auftragswert
Der Mindestauftragswert beträgt 150,00 Euro.
Bestellungen, deren Warenwert unter 150,00 Euro liegt, können aus
Kostengründen nicht bearbeitet werden.
Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise.
- Muster
Muster werden berechnet und nicht zurückgenommen.
- Preise
Alle Preisangaben in Euro ab Importlager Deutschland.
- Mehrwertsteuer
Inlandsbestellungen (Deutschland):
Alle Preise zzgl. gültigem Mehrwertsteuersatz.
- Bestellungen aus EG-Mitgliedsländern:
Bei Bestellung die Landes-Mehrwertsteuernummer angeben, dann erfolgt Berechnung
ohne Mehrwertsteuer.
- Bestellungen aus nicht-EG Mitgliedsländern:
Berechnung erfolgt ohne Mehrwertsteuer.
- Zahlungsbedingungen:
Lieferung per Nachnahme, Abbuchungsauftrag oder Vorkasse.
Nachnahmelieferungen erfolgen durch Barzahlung an den Frachtführer.
Scheck- und Kreditkartenzahlungen werden vom Frachtführer nicht akzeptiert.
Lieferung gegen offenen Rechnung nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger
Absprache.
Bei gemahnten Kunden hebt sich diese Absprache automatisch auf.
- Versand:
Ware reist auf Gefahr des Käufers, Transportschäden sind dem
Frachtführer sofort bei Lieferung zu melden.
- Liefertermine:
Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei höherer Gewalt, behördlichen
Maßnahmen und
dergleichen, welche auf die Abwicklung des Kontraktes einwirken, ist der
Verkäufer berechtigt,
die Lieferung um die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben oder vom Vertrag
zurück zu treten.
- Reklamationen:
Produktreklamationen sind unverzüglich innerhalb 8 Tagen nach Empfang
der Ware schriftlich geltend zu machen.
Die Haftung des Verkäufers, aus welchem Grund auch immer, ist beschränkt
auf den Betrag des Kaufpreises.
Eine begonnene Ver- und Bearbeitung, sowie der Weiterverkauf der Ware
bedeutet bereits
Verzicht auf Schadenersatzansprüche jeglicher Art.
Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kann der Käufer keinen
Schadenersatz beanspruchen.
Jede Teillieferung ist ein selbständiges Geschäft, auch in den
Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis
zu den vereinbarten Terminen zu zahlen, vorbehaltlich späterer Regelung
der Differenz.
Gewährleistung für evtl. versteckte Mängel ist auch dann
ausgeschlossen, wenn die Ware nach Probe oder nach Muster verkauft worden
ist.
- Eigentumsregelung:
Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller
aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang
mit dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden Forderungen
Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die
Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht
auf.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Er tritt dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen
Dritte erwachsen.
Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach Abtretung ermächtigt.
Die Befugnis des Verkäufers die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs-
und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer
eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet,
so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung
aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer
als Bezogener.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen
des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
- Vertragspflichten
Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen befreit den Verkäufer
von allen Lieferungsverpflichtungen aus allen mit dem Käufer geschlossenen
Verträgen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer Verzugszinsen
in Höhe der üblichen Bankzinsen verlangen.
- Wenn der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus einem
Vertrage mit dem Verkäufer in Verzug gerät, ist der Verkäufer
berechtigt, alle zwischen den Parteien noch schwebenden unerfüllten
Kontrakte binnen einer Woche für Rechnung des Säumigen verkaufen
zu lassen.
Die Ausübung dieses Rechts des Verkäufers setzt entsprechende
Androhung im Mahnschreiben voraus.
- Nebenabreden
Weitergehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art sind
nur in der Art verbindlich, wie sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt
worden sind.
- Käuferbedingungen
Durch diese Geschäftsbedingungen werden alle eventuellen Bedingungen
des Käufers aufgehoben.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus
diesem Vertrag, insbesondere für Lieferung und Zahlung ist das Amtsgericht
Nürnberg.
Allersberg, den 15.11.2003
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